Geschrieben von Marina Schlager am . Veröffentlicht in News.
Gemeinderatswahl 23. März 2025
„Zeig, was in Feldkirchen bei Graz zählt!“
Die Gemeinderatswahl ist mehr als ein Kreuz auf einem Zettel – sie ist deine Chance, mitzubestimmen, was in Feldkirchen bei Graz passiert. Egal, ob es um bessere Freizeitmöglichkeiten, mehr Umweltschutz oder den Ausbau des öffentlichen Verkehrs geht: Wer gewählt wird, beeinflusst die Entscheidungen der nächsten Jahre. Deine Stimme zählt also direkt für die Themen, die dir wichtig sind.
„Wählen leicht gemacht!“
Wählen ist unkompliziert und schnell erledigt. In wenigen Minuten kannst du mitentscheiden, welche Themen in Feldkirchen bei Graz ganz oben auf die Liste kommen.
Schnapp dir am 23. März 2025 deine Wahlbenachrichtigung, pack deinen amtlichen Lichtbildausweis ein und auf geht’s zum Wahllokal!
Oder beantrage eine Wahlkarte und wähle per Briefwahl!
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Wahlkartenantrag
Falls Sie am Wahltag voraussichtlich verhindert sein sollten, in lhrem Wahllokal lhre Stimme abzugeben, können Sie eine Wahlkarte anfordern. Mit dieser können Sie lhr Wahlrecht auch außerhalb der Wahlzeiten ausüben. Beantragen Sie diese möglichst frühzeitig, damit die Zustellung rechtzeitig erfolgen kann. Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden. Sle können lhre Wahlkarte: 1. Persönlich bei lhrer Gemeinde beantragen oder 2. Elektronisch über www.meinewahlkarte.at a. Schnelle und einfache Antragstellung rund um die Uhr b. Kein persönlicher Amtsweg - keine Wartezeiten - barrierefrei c. E-Mail-Verständigungen bei Einlangen des Antrags und sobald die Wahlkarte im Versand ist
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In der Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz gelangt folgende Stelle im 5-gruppigen Schülerhort ab sofort zur Besetzung (Vollzeitbeschäftigung mit 40 Wochenstunden): Erzieherin/Erzieher (Hortpädagogin/-e) m/w/d
Anstellungserfordernisse: • erfolgreich abgeschlossene Ausbildung an einer Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik inkl. Hortzusatzausbildung oder an einer Bildungsanstalt für Sozialpädagogik gem. § 2 StAEG idgF (*) • persönliche Eignung für die vorgesehene Verwendung • ausgezeichnete Umgangs- und Ausdrucksformen • einschlägige Berufserfahrung wünschenswert • Bereitschaft zur beruflichen Fortbildung (*) bei Fehlen geeigneter Bewerber/-innen nach § 2 StAEG idgF können Personen mit den folgenden alternativen Qualifikationen angestellt und ausdrücklich zur Bewerbung eingeladen werden: • abgeschlossene Ausbildung an einer Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik ohne Hortzusatz-ausbildung (Bereitschaft zum berufsbegleitenden Erwerb der Zusatzqualifikation Hortpädagogik) • erfolgreiche Ablegung der Lehrbefähigungs- oder Lehramtsprüfung
Wir bieten Ihnen: • abwechslungsreiche, spannende Aufgabe mit viel Eigenverantwortung • angenehmes Arbeitsumfeld in einem kreativen und engagierten Team • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Rahmen der Beschäftigung
Die tägliche Arbeitszeit gliedert sich in 6 Stunden Kinderdienst (11:30 bis 17:30 Uhr) sowie 2 Stunden Vorbereitungszeit (die Hälfte davon in der Kinderbetreuungseinrichtung). Die Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des Stmk. Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1962 idgF i.V.m. dem Steiermärkischen Dienst- und Besoldungsrecht der Gemeindebediensteten in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen 1985 idgF. und beträgt, in Abhängigkeit von anrechen-baren, einschlägigen Vordienstzeiten, zwischen € 3.124,00 und € 4.975,20 brutto monatlich. Interessierte Personen werden herzlich eingeladen, ihre Bewerbung (Motivationsschreiben, Lebens-lauf sowie Ausbildungs- und Dienstzeugnisse) bis spätestens 04.04.2025 an die Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz, Triester Straße 57, 8073 Feldkirchen bei Graz zu richten oder gerne per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu übermitteln. Für allfällige Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gerne während der Amtsstunden entweder telefonisch (0316/291135 DW -24 oder DW -16) oder per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) zur Verfügung.
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Zu den zwei bereits bestehenden Altkleidercontainern (Bauhof, Schülerhort) kamen 2 neue hinzu und können ab sofort verwendet werden:
Spielplatz Wagnitz
Altglassammelstelle Thalerhofstraße, auf Höhe der Hausnummer 10
Was soll man in den Container werfen? Saubere und intakte Kleidung, tragbare Schuhe und Heimtextilien (Bettwäsche, Vorhänge, Decken). Alles bitte in verschlossenen Säcken einwerfen. Nicht in den Container gehöret verschmutze oder kaputte Kleidung sowie Geschirr, Bücher oder Spielzeug. Die Altkleidercontainer werden von der Carla-Kleidersammlung der Caritas betreut. Weitere Informationen gibt es hier.
Außerdem gibt es in Feldkirchen zwei Mal im Jahr einen Kleidertausch. Dabei gibt es einmal im Frühjahr und einmal im Herbst die Möglichkeit, nicht mehr benötigte, aber noch tragbare Kleidung abzugeben und im Gegenzug alles, für das man selbst Verwendung hat, wieder mitzunehmen. Die Termine werden rechtzeitig über die Homepage und die Daheim-App verbreitet.
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Der von Angelika Ertl gegründete Verein Engelwurz lädt Kinder ein, in der Kindergärtnerei in Feldkirchen bei Graz den Garten und die Natur in fünf spannenden Modulen zu erleben. Je nach Modul richtet sich das Angebot an Kinder im Alter von 5 bis 14 Jahren. Von März bis Oktober 2025 begleiten Sarah Traxler und ihr Team die Kinder auf dem Weg zu naturnahen Junggärtner:innen, ganz nach dem Motto: